Kur & Sanatorium
Gönnen Sie Körper und Seele eine kleine Auszeit!
Unser Hotel bzw. Sanatorium Sternsteinhof ist staatlich anerkannt als Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung mit Versorgungsvertrag nach §111 SGB V für stationäre Sanatoriumskuren. Finanziert Ihre Krankenkasse eine stationäre Kurmaßnahme, Reha oder Vorsorge, orientieren Sie sich bitte unter www.reha-hospital.de.
Außerdem ist unser Haus als private Krankenanstalt nach §30 Gewerbeordnung beihilfefähig – das heißt, dass Kosten von den Leistungsträgern voll- oder teilbezuschußt werden können.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kostenträger.
Der Weg zur Kur
Hier unterscheiden wir nach einer ambulanten Vorsorgeleistung für Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen oder einer Beihilfekur für Beamte.
Das Hotel und Sanatorium Sternsteinhof ist eine staatlich anerkannte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung mit Versorgungsvertrag nach §111 SGB V für stationäre Sanatoriumskuren. Wird eine stationäre Kurmaßnahme (Reha oder Vorsorge) Ihrer Krankenkasse finanziert, orientieren Sie sich bitte unter www.reha-hospital.de.
Außerdem ist das Hotel Sternsteinhof als private Krankenanstalt nach §30 Gewerbeordnung beihilfefähig, das heißt, dass Kosten von den Leistungsträgern voll- oder teilbezuschußt werden können. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kostenträger.
Ambulante Vorsorgeleistung
Sie können Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt frei wählen. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90% der Kurmittelkosten, d.h. die Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuß bis zu 13 € pro Tag gewähren.
Der Arzt
Ihr behandelnder Arzt wird die medizinische Notwendigkeit einer Kur feststellen und Ihnen beim Ausfüllen des Kurantrages an die Krankenkasse behilflich sein.Die gesetzliche Krankenkasse
Ihren Kurantrag reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Dort prüft der medizinische Dienst Ihren Kurantrag und empfiehlt Ihrer Kasse, die Kur zu genehmigen oder abzulehnen. Achtung: Prüfen Sie eine eventuelle Ablehnung genau, da bei Erstantrag oftmals nur nach AKtenlage entschieden wird. In diesem Fall können Sie Widerspruch einlegen.
Vor Kurantritt
Wenn Ihre Kur von der Krankenkasse genehmigt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung sowie die Kostenübernahmebescheinigungen für den Kurarzt, für die Kurmittel und für das ortsgebundene Heilmittel.
Buchung der Unterkunft
Sobald Sie die schriftliche Bestätigung der Krankenkasse erhalten haben, informieren Sie uns bitte.
Der Kurarzt
Bei uns im Hotel Sternsteinhof behandelt Sie ein Kurarzt, der zugleich Badearzt ist und zusätzlich Akupunktur anbietet.
Medizinische Betreuung
Die medizinische Betreuung ist durch eine Arztpraxis (Badearzt, Akupunktur) im Hause und Krankenschwestern im Nachtdienst gewährleistet. Diese Betreuung findet auch bei Privatgästen großen Zuspruch. Die Arztpraxis mit vielseitigem diagnostischem und therapeutischem Angebot ist in erster Linie auf rheumatische und chronische Erkrankungen des Bewegungsapparates ausgerichtet. Die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten schließen auch Verfahren der Naturheilkunde mit ein:
- Akupunktur
- Raucherentwöhnung (Ohr- und Dauerakupunkturnadeln helfen bei der Überwindung der Nikotinsucht)
- Laserakupunktur
- Thymusregenerationskur
- Fußgelenkarthrose (Schmerzlinderung und Verbesserung der Funktion durch Kombination von Nadel-, Laser- und Magnetfeldtherapie)

Tel.: 08563 295-0


